Wie oft sollte die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt werden?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit und dient dem Schutz von Mitarbeitern sowie der Vermeidung von Unfällen durch elektrische Defekte. Die Häufigkeit der Prüfung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, den Einsatzbedingungen und betrieblichen Erfordernissen.
Gesetzliche Grundlagen und Normen
In Deutschland regeln die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sowie die DIN VDE 0701-0702 die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, regelmäßig Sicherheitsprüfungen durchzuführen.
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3
Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Umgebung und der Nutzung der Betriebsmittel ab:
- Bürobereich und vergleichbare Umgebungen: Alle 24 Monate
- Fertigungs- und Werkstattbereiche: Alle 12 Monate
- Baustellen: Alle 3 Monate
- Geräte mit erhöhter Beanspruchung oder starker mechanischer Belastung: Je nach Gefährdungsbeurteilung auch kürzere Intervalle
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) oder einer befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dabei kommen spezielle Messgeräte zum Einsatz, um Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand und andere sicherheitsrelevante Parameter zu überprüfen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Prüfpflicht
Werden Prüfungen nicht durchgeführt oder Dokumentationspflichten vernachlässigt, drohen empfindliche Strafen. Zudem steigt das Risiko von Arbeitsunfällen, welche zu Haftungsansprüchen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
Fazit
Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist essenziell für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und sicherstellen, dass alle elektrischen Geräte in den vorgegebenen Intervallen geprüft werden, um Risiken zu minimieren.